Kabinett beschlieĂźt Eckpunkte zur kontrollierten Cannabis-Abgabe

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Die Bundesregierung will die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken möglich machen und dabei den Jugend- und Gesundheitsschutz in den Fokus stellen. Dazu hat das Kabinett nun den Entwurf eines Eckpunktepapiers beschlossen. Das Papier soll Grundlage fĂĽr einen kĂĽnftigen Gesetzentwurf sein. 

Lizensierte Geschäfte sollen in Deutschland kĂĽnftig Cannabis zu Genusszwecken verkaufen können. Das muss nun allerdings erst von der EU-Kommission geprĂĽft werden. 

Zu den Zielen einer kontrollierten Cannabis-Abgabe sagte Bundesminister Karl Lauterbach nach dem Kabinettsbeschluss: „Wir wollen eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums erwirken, um damit einen besseren Kinder- und Jugendschutz, aber auch einen besseren Gesundheitsschutz zu erreichen.“

Man habe beim Thema Cannabis-Konsum in den letzten Jahren keine wirklich vorzeigbaren Erfolge erzielen können. So sei unter anderem die Zahl der Konsumenten und der THC-Gehalt von Cannabis in den letzten Jahren gestiegen. Daher, so Lauterbach: „Die Drogenpolitik muss erneuert werden.“

Nächster Schritt: Prüfung durch EU-Kommission

Bundesminister Lauterbach kĂĽndigte an, das Eckpunktepapier nun der EU-Kommission zu einer rechtlichen VorprĂĽfung vorzulegen. Hintergrund ist, dass Regelungen des Völker- und Europarechts den Umgang mit Suchtstoffen wie Cannabis limitieren und damit die Möglichkeiten begrenzen, das Vorhaben umzusetzen. 

Ein Gesetzentwurf soll deshalb erst dann erarbeitet und vorgelegt werden, wenn die VorprĂĽfung ergibt, dass die geplanten MaĂźnahmen zur kontrollierten Cannabis-Abgabe rechtlich umsetzbar sind. 

Die Eckpunkte im Ăśberblick

Das Eckpunktepapier sieht unter anderem diese MaĂźnahmen vor, um eine kontrollierte Abgabe von Cannabis im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes umzusetzen:

  • Cannabis soll in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu Genusszwecken abgegeben werden. Damit soll erreicht werden, dass die Cannabis-Qualität kontrolliert wird und dass keine verunreinigten Substanzen abgegeben werden. Der Jugendschutz soll gewährleistet werden. Cannabis soll ausschlieĂźlich an Volljährige abgegeben werden.
  • Der gewerbliche Anbau und Vertrieb von Genuss-Cannabis soll staatlich lizenziert und kontrolliert sein. Der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität sollen damit eingedämmt werden.
  • Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum sollen zulässig sein, allerdings nur bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm. Auch der private Eigenanbau soll zulässig sein, begrenzt auf drei Pflanzen fĂĽr jede volljährige Person.
  • Die Präventionsangebote zu Cannabis sollen ausgeweitet werden. Anstelle einer strafrechtlichen Verfolgung sollen konsumierende Minderjährige zum Beispiel an verbindlichen Präventionsprogrammen teilnehmen. Es wird ein generelles Werbeverbot geben.
  • Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes sollen nach vier Jahren und darĂĽber hinaus evaluiert werden.

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